ZurückKV & Widerspruch

Krankenversicherung

GKV & Transitionsleistungen

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt viele transitionsbezogene Leistungen — aber nicht automatisch, und nicht immer ohne Widerspruch. Dieser Leitfaden erklärt, was du beantragen kannst und was zu tun ist, wenn eine Leistung abgelehnt wird.

Was ist eine Pflichtleistung?

Psychotherapie und Beratungbei entsprechender Indikation
HRT (Hormone)bei medizinischer Indikation
Logopädie (Stimmtherapie)nach ärztlicher Verordnung
Brustoperationen (Mastektomie / Augmentation)möglich, oft mit Gutachten
Genitalangleichende Operationenmöglich, erfordert Gutachten und MDK-Prüfung
Haarentfernung (Laser/Elektrolyse)in bestimmten Fällen möglich (bei genitaler OP-Vorbereitung)
Kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikationnicht von der GKV übernommen

Wie stelle ich einen Antrag?

1

Ärztliche Verordnung / Überweisung einholen

Spreche mit deiner behandelnden Ärztin oder deinem Arzt. Eine Verordnung oder ein Überweisungsschreiben mit Begründung ist die Grundlage für den Antrag bei der Krankenkasse.

2

Schriftlichen Antrag an die Krankenkasse stellen

Der Antrag sollte enthalten: deinen Namen und deine Versicherungsnummer, die gewünschte Leistung, eine medizinische Begründung sowie ggf. begleitende Arztbriefe oder Diagnosen.

3

Entscheidungsfrist abwarten

Die Krankenkasse hat 3 Wochen Zeit zu entscheiden. Wenn der MDK (Medizinischer Dienst) einbezogen wird, verlängert sich die Frist auf 5 Wochen ab Antragseingang. Ohne Entscheidung innerhalb der Frist gilt der Antrag automatisch als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V).

4

Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen

Du hast eine Frist von einem Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids, um Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

Widerspruch einlegen — so geht's

Frist: 1 Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids.

Form: Schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Inhalt: Versicherungsnummer, Datum des Bescheids, klare Aussage „Ich lege Widerspruch ein", medizinische Begründung (Arztbriefe, Diagnosen, ggf. Gutachten).

Wenn der Widerspruch abgelehnt wird: Du kannst Klage beim Sozialgericht einreichen. Das Verfahren ist kostenlos und du benötigst keinen Anwalt — aber Unterstützung durch BVT* oder VdK ist empfehlenswert.

Widerspruch-Vorlage

Fülle die Felder in eckigen Klammern mit deinen Daten aus.

[Vorname Nachname]
[Adresse]
[Datum]

[Krankenkasse Name]
[Adresse]

Betreff: Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum], Az. [Aktenzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom [Datum] lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein.

Die beantragte Leistung ([Leistung]) ist medizinisch indiziert. [Begründung, z.B. psychiatrisches Gutachten vorhanden, ärztliche Empfehlung liegt bei].

Ich bitte um Überprüfung und Genehmigung der beantragten Maßnahme.

Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]

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