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Selbstbestimmungsgesetz

Namens- und Geschlechtseintrag ändern

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Es ersetzt das alte TSG und ermöglicht es trans*, inter* und nicht-binären Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt selbst zu bestimmen — ohne Gutachten, Gerichtsverfahren oder medizinische Voraussetzungen.

Voraussetzungen

  • Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland (auch ohne deutschen Pass)
  • Mindestalter 18 — für Minderjährige unter 14 entscheiden die Eltern, zwischen 14–18 braucht man Elterngenehmigung und Standesamt-Zustimmung
  • Keine medizinischen, psychologischen oder anderen Voraussetzungen
  • Keine Voroperation oder Diagnose notwendig
  • Die Erklärung kann frühestens 3 Monate nach Anmeldung abgegeben werden (Bedenkzeit) — und muss innerhalb von 6 Monaten ab Anmeldung erfolgen, sonst verfällt sie

Der Ablauf Schritt für Schritt

1

Termin beim Standesamt vereinbaren

Zuständig ist das Standesamt deines Wohnsitzes. Viele Ämter bieten Online-Terminbuchung an. Suche nach dem Stichwort "Erklärung nach SBGG" oder "Geschlechtseintrag ändern". Wartezeiten variieren stark — Berlin: wenige Wochen, kleinere Städte: teils sofort verfügbar.

2

Erklärung vorbereiten

Du erklärst: (1) deinen gewünschten Geschlechtseintrag (männlich / weiblich / divers / keine Angabe) und (2) deine gewünschten Vornamen. Du benötigst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie ggf. eine Meldebescheinigung.

3

Wartefrist (3 Monate)

Nach der Anmeldung gilt eine gesetzliche Bedenkzeit von 3 Monaten (§ 4 SBGG). Erst danach kann die Erklärung wirksam abgegeben werden. Wichtig: Die Anmeldung verfällt, wenn du die Erklärung nicht innerhalb von 6 Monaten abgibst — dann musst du neu anmelden.

4

Erklärung abgeben

Du erscheinst zum zweiten Termin und bestätigst deine Erklärung. Das Standesamt beurkundet die Änderung. Kosten: gesetzlich auf 0 € festgelegt — es fallen keine Gebühren an.

5

Neue Dokumente beantragen

Das Standesamt benachrichtigt automatisch das Einwohnermeldeamt. Danach kannst du neue Dokumente beantragen: Personalausweis, Reisepass, Führerschein, ggf. Hochschulzeugnisse und andere amtliche Urkunden.

Nach der Änderung — Was ist zu tun?

  • Personalausweis / Reisepass beim Bürgeramt beantragen
  • Krankenkasse informieren (neue Versicherungskarte anfordern)
  • Arbeitgeber / Universität informieren
  • Bank, PayPal und andere Finanzdienstleister
  • Telekommunikationsanbieter
  • Ärztinnen und Ärzte (Patientenakten aktualisieren lassen)
  • Sozialversicherung / Rentenversicherung
  • Kfz-Zulassung

Für Minderjährige

Unter 14: Eltern oder Sorgeberechtigte stellen den Antrag und geben die Erklärung ab.

14–17 Jahre: Die Person stellt selbst den Antrag, aber die Eltern müssen zustimmen. Das Standesamt prüft das Kindeswohl.

Bei Ablehnung durch Eltern: Das Familiengericht kann die Zustimmung der Eltern ersetzen, wenn die Ablehnung dem Kindeswohl widerspricht.

Für ausländische Staatsangehörige

Das SBGG-Verfahren ist grundsätzlich auch für Personen ohne deutschen Pass möglich, solange ein Wohnsitz in Deutschland besteht. Das Herkunftsland erkennt die Änderung möglicherweise nicht an. Eine rechtliche Beratung — zum Beispiel über BVT* oder eine Trans*-Beratungsstelle — wird empfohlen.

Häufige Fragen

Brauche ich ein ärztliches Attest?

Nein. Das SBGG kennt keinerlei medizinische Voraussetzungen. Kein Attest, kein Gutachten, keine Diagnose.

Was kostet das?

Gesetzlich 0 €. Standesämter dürfen keine Gebühren für die SBGG-Erklärung verlangen.

Kann die Änderung rückgängig gemacht werden?

Ja, aber erst nach einer Sperrfrist von einem Jahr nach der letzten Änderung.

Gilt mein Ergänzungsausweis (dgti) weiterhin?

Ja, er ist weiterhin als ergänzender Nachweis nützlich, ersetzt aber keine amtlichen Dokumente.

Kann ich mehrere Vornamen wählen?

Ja, die Anzahl ist nicht gesetzlich begrenzt, aber die Praxis variiert je nach Standesamt.

Was wenn das Standesamt Schwierigkeiten macht?

Kontaktiere BVT* oder eine lokale Trans*-Beratungsstelle. Der Prozess ist rechtlich klar und Ablehnungen können angefochten werden.

Ressourcen